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Smart-Repair

Smart-Repair ist der Sammelbegriff für die Reperatur kleinster Fahrzeugschäden an der Karosserie. Beilackierungen, Kratzerentfernung und Dellenbeseitigung. Wir haben uns auf ältere Fahrzeuge spezialisiert und erstellen Ihnen gerne ein passendes Angebot.

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Reifenservice

Wir sind gerne für Sie und Ihre Fahrzeugreifen da!

Wir demontieren Ihre alten Reifen und ziehen Ihnen neue auf.

Selbstverständlich werden alle Räder fachmänisch ausgewuchtet und montiert. Die Altreifen werden einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.

Rufen Sie uns einfach an! 

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Fahrzeugfolierung

Eine Fahrzeugfolierung ist eine kostengünstige Alternative zur Neulackierung. Eine Folierung hält zwischen 4 und 10 Jahre je nach Folienqualität und muss danach ersetzt werden. Der Vorteil ist, Sie können die Farbe jedes mal ändern.

Interessant ist auch die Möglichkeit, nur einzelne Teile des Fahrzeugs zu folieren, z.B. Spiegel, Griffe oder Zierstreifen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. 

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Öl- und Filterwechsel

Gerne kontrollieren wir die Füllstände Ihres Wagens und können Ihnen auch, falls notwendig, einen Ölwechsel anbieten. 

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Fahrzeugaufbereitung/Innenraumpflege

Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug durch verschiedene Techniken aufbereiten lassen, damit Sie und Ihr Fahrzeug sich wohlfühlen.

Entweder einfach nur Wasser und Aufpolieren oder aber eine komplette Aufbereitung mit Lackversiegelung und Innenraumreinigung, wenn Sie das Fahrzeug z.B. verkaufen wollen oder ein Leasingfahrzeug zurück geben wollen. 

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Lackschadenfreie Dellenbeseitigung

Kleine Dellen oder Hagelschäden lassen sich oft ohne den Lack zu beschädigen wieder in den Originalzustand zurück formen. Dadurch werden teure Lackierarbeiten vermieden.

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Durchsicht und Organisation für die HU

Und wenn sie schon bei uns sind, schauen wir uns gerne Ihr Fahrzeug gründlich an, um bei der nächsten HU keine bösen Überraschungen zu erleben. Bei notwendigen Reparaturen, welche wir nicht selbst durchführen können, sind wir gerne bei der Organisation der Schadensbehebung behilflich. Selbstverständlich fahren wir Ihr Fahrzeug auch zur HU-Untersuchung. 

​Wenn sie technisch versiert sind und schon Erfahrungen mit

Reparaturen am Fahrzeug haben, können sie auch gerne

unsere Hebebühne nutzen, um Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren.

Bei der Beschaffung notwendiger Ersatzteile sind wir gerne

behilflich.

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Fahrzeugtransport

Wenn nötig Transportieren wir Ihr Fahrzeug auch von A nach B, europaweit.

Wenn nötig mit geeignetem Anhänger oder mit unseren roten Überführungskennzeichen auf eigener Achse.

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Handel mit Fahrzeug & Ersatzteilen

Gelegentlich haben wir Fahrzeuge zum Verkauf im Angebot. Fragen Sie einfach!

Oder Sie suchen nach einem bestimmten Fahrzeug, wir helfen bei der Suche.

Auch können sie über uns Ersatzteile für Ihr Fahrzeug bestellen.

Gutachten

Gutachtenerstellung bei Kaskoschäden

Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise durch Witterungseinflüsse, Vandalismus oder Eigenverschulden beschädigt wurde. Für die Regulierung eines solchen Schadens ist eine bestehende Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung Voraussetzung. In der Regel beauftragt die Versicherungsgesellschaft einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens. Dennoch besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob Sie die Wahl des Sachverständigen selbst treffen dürfen. Sollten Sie mit dem durch die Versicherung erstellten Gutachten nicht einverstanden sein oder Zweifel an dessen Neutralität bestehen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Gutachten von Haftpflichtschäden

Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, steht es Ihnen jederzeit frei – und ist aus Gründen der Wahrung Ihrer Interessen ausdrücklich zu empfehlen – einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung eine vollständige Schadensregulierung anbietet.

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Durch die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen stellen Sie sicher, dass die Begutachtung neutral erfolgt und ausschließlich Ihre Interessen gewahrt bleiben. Die hierdurch entstehenden Kosten sind in der Regel von der Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Partei zu tragen.

 

Das Gutachten umfasst die detaillierte Feststellung des Schadensumfangs sowie eine Kalkulation der Reparaturkosten. Zudem erfolgt eine lückenlose Fotodokumentation zur Beweissicherung. Diese stellt eine verlässliche Grundlage dar, sowohl für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch für eine eventuelle rechtliche Auseinandersetzung.

 

Darüber hinaus dient das Gutachten als Basis für die Erstattung aller unfallbedingten Kosten durch die gegnerische Versicherung.

Oldtimerbewertung und Wertgutachten

Für die Versicherung eines Oldtimers ist es erforderlich, ein Wertgutachten vorzulegen, um den aktuellen Fahrzeugwert zu ermitteln und eine entsprechende Versicherungseinstufung vorzunehmen. Ein solches Gutachten bietet nicht nur der Versicherung eine verlässliche Grundlage, sondern gibt auch Ihnen als Fahrzeughalter die notwendige Sicherheit im Schadensfall, da der Wert des Fahrzeugs vor einem eventuellen Schaden exakt dokumentiert wurde.

 

Wir empfehlen, das Oldtimergutachten alle zwei bis drei Jahre zu erneuern, um etwaige Wertsteigerungen des Fahrzeugs festzuhalten und so die aktuelle Wertentwicklung kontinuierlich zu dokumentieren.

 

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – bei uns sind Sie und Ihre Fahrzeuge in besten Händen.

Bewertung von Leasingfahrzeugen

Stehen Sie vor der Abgabe Ihres Leasingfahrzeugs und befürchten Nachforderungen aufgrund von Gebrauchsspuren oder Beschädigungen? In diesem Fall empfehlen wir, Ihr Fahrzeug vor der Rückgabe von uns begutachten zu lassen. Wir ermitteln den aktuellen Wiederbeschaffungswert und dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs detailliert. Mit unserer Bewertung können Sie sicherstellen, dass der im Leasingvertrag festgelegte Wiederbeschaffungswert zum Ende der Vertragslaufzeit realistisch ist und etwaige Differenzen frühzeitig erkennen.

 

Darüber hinaus schützt Sie unser Gutachten vor unerwarteten oder unberechtigten Forderungen, die seitens des Leasinggebers erhoben werden könnten.

 

Für Unternehmen, die mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zurückgeben müssen, ist es besonders sinnvoll, vorab für die gesamte Fahrzeugflotte Wertgutachten anfertigen zu lassen, um den Gesamtwert und den Zustand der Fahrzeuge exakt zu dokumentieren.

Wofür wird ein Unfall- bzw. Schadengutachten benötigt?​

Nach einem unverschuldeten Unfall ist es erforderlich, ein Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Gutachters erstellen zu lassen. Dieses Gutachten dient der präzisen Ermittlung der Reparaturkosten, der Wertminderung des Fahrzeugs sowie sämtlicher weiterer anfallender Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall.

 

Ein Schadengutachten bildet zudem die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung, sowohl hinsichtlich der Zahlungen für Reparaturen als auch für den Ausgleich der entstandenen Kosten. Ohne ein solches Gutachten ist eine faire und transparente Abwicklung des Schadensfalls oftmals nicht möglich.

Kostenvoranschlag​

Ein Kostenvoranschlag stellt lediglich eine kaufmännische Schätzung der Reparaturkosten dar und hat keinen beweissichernden Charakter. Nach einem unverschuldeten Unfall ist daher ein Gutachten grundsätzlich einem Kostenvoranschlag vorzuziehen. Ein Gutachten bietet eine detaillierte und rechtlich abgesicherte Analyse der Reparaturkosten und berücksichtigt alle relevanten Kostenpositionen, die Ihnen zustehen – im Gegensatz zum Kostenvoranschlag, bei dem häufig wichtige Posten unberücksichtigt bleiben.

 

Im Fall eines Kaskoschadens kann es sein, dass Ihre Versicherung Sie bittet, einen Kostenvoranschlag einzuholen. In diesem Fall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir dokumentieren den Schaden ebenfalls fotografisch und erstellen eine Kalkulation mit der gleichen Sorgfalt und Präzision wie bei einem Gutachten.

Ihre Rechte nach einem unverschuldetem Unfall

Freie Wahl eines eigenen Gutachters​

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht – und sollten es auch wahrnehmen – Ihren Kfz-Gutachter selbst auszuwählen und zu beauftragen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass in Ihrem besten Interesse gehandelt wird. Oftmals bietet die gegnerische Versicherung die vollständige Abwicklung des Schadens an. Es wird jedoch empfohlen, dieses Angebot abzulehnen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.

 

Die Kosten für den Kfz-Gutachter werden im Falle eines unverschuldeten Unfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Beratung durch einen Rechtsanwalt

Die Konsultation eines Rechtsanwalts wird heutzutage in jedem Schadensfall dringend empfohlen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass alle Ihre Ansprüche umfassend und rechtzeitig durchgesetzt werden. Wir arbeiten mit erfahrenen Anwälten zusammen und können auf Wunsch gerne den Kontakt zu einem kompetenten Rechtsbeistand herstellen.

 

Auch die Kosten für die anwaltliche Beratung werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Reparaturbestätigung

Nach der Reparatur eines Schadens an Ihrem Fahrzeug ist es ratsam, eine Reparaturbestätigung durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird überprüft, ob die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wurde.

 

Die Reparaturbestätigung können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen, um sicherzustellen, dass die Reparatur ordnungsgemäß dokumentiert ist. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, mögliche Probleme bei zukünftigen Schäden im gleichen Bereich zu vermeiden und bietet Ihnen zusätzliche rechtliche Absicherung.

Erstattung der Abschleppkosten

Wurde Ihr Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt, können Sie die damit verbundenen Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Auch die Standgebühren für Ihr verunfalltes Fahrzeug auf dem Gelände des Abschleppunternehmens sind nicht von Ihnen zu tragen, sondern können ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Erstattung der Mietwagenkosten​

Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher oder handelt es sich um einen Totalschaden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen. Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Schaden zwar noch verkehrssicher sein, jedoch für Reparaturen in die Werkstatt müssen, können Sie ebenfalls für die Dauer der Reparaturzeit einen Mietwagen in Anspruch nehmen.

 

Die Wahl der Mietwagenklasse sowie die Höhe der anfallenden Kosten werden von uns sorgfältig ermittelt, um sicherzustellen, dass Ihnen eine angemessene und faire Lösung zur Verfügung steht.

Entschädigung des Nutzungsausfalls

Da Ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.

 

Handelt es sich nach einem Unfall um einen Totalschaden, so haben Sie das Recht auf eine Entschädigung für den Zeitraum, in dem Sie ein vergleichbares Fahrzeug wiederbeschaffen müssen. Die voraussichtliche Dauer der Wiederbeschaffung wird von uns in einem entsprechenden Gutachten festgelegt.

 

Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)

 

Sollten Sie sich entscheiden, die Reparatur zunächst nicht durchzuführen oder diese selbst zu organisieren, haben Sie die Möglichkeit, sich die vollen Reparaturkosten netto auszahlen zu lassen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung auf Basis einer fiktiven Schadensabrechnung.

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